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Verkaufsverbot für alkoholfreien Bio-Wein

Jan. 23, 2024

Sei es Weizen, Pils oder Helles, die Auswahl an alkoholfreien Bieren ist groß. Bisher deutlich weniger verbreitet ist alkoholfreier Wein. Wobei es „alkoholfrei“ in Verbindung mit Wein laut EU-Verordnung eigentlich gar nicht mehr gibt. Es muss „entalkoholisiert“ heißen. Damit aber nicht genug, denn selbst wenn es richtig auf dem Etikett steht, kann es rechtliche Probleme geben. Nämlich dann, wenn es sich um entalkoholisierten Bio-Wein handelt. Klingt zugegebenermaßen alles sehr kompliziert. Aber sehen Sie selbst.
„Alkoholfreier BIO Wein muss vorübergehend pausieren“ – so steht es auf der Website der Weinkellerei Weinkönig in Koblenz. Seit dem ersten Januar darf Geschäftsführer Roland Hobernik diesen Wein nicht mehr verkaufen. Das Problem: Es handelt sich um entalkoholisierten Bio-Wein. Und den gibt es laut EU-Verordnung gar nicht mehr.

Roland Hobernik, Geschäftsführer Weinkellerei Weinkönig
„Es ist eine relativ einfache und andererseits komplizierte Angelegenheit, weil es wurde einfach vergessen, den Entalkoholisierungsprozess, den man dem Wein unterziehen muss, in die Bio-Verordnung reinzuschreiben.“

Zum Hintergrund: Ursprünglich unterlag die Herstellung entalkoholisierter Weine dem europäischen Lebensmittelrecht. Das hat sich im Dezember 2021 geändert. Seitdem unterliegt die Herstellung entalkoholisierter Weine dem europäischen Weinrecht. Um dem Wein den Alkohol zu entziehen, nutzen viele Hersteller die Vakuumdestillation. Und hier kommt das Öko-Recht der Europäischen Union ins Spiel. Das nämlich erlaubt die Vakuumdestillation in der Lebensmittelverarbeitung. In der Weinbereitung aber ist das Verfahren bislang nicht zugelassen
Ein Versäumnis, das Händler wie Roland Hobernik hart trifft. Vierzig Prozent des Umsatzes macht er durch entalkoholisierten Bio-Wein. Der stapelt sich jetzt im Lager.
Gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und anderen Weinbauverbänden, setzt sich der Bundesverband Ökologischer Weinbau ECOVIN dafür ein, dass die EU die Entalkoholisierung schnellstmöglich in die Öko-Verordnung aufnimmt.

Anne Holl, ECOVIN Bundesverband Ökologischer Weinbau
„Aus technologischer und rechtlicher Sicht ist es überhaupt nicht verständlich, warum ein Verfahren, was einerseits eben für Lebensmittel zulässig ist innerhalb der Öko-Verordnung, nicht auch für einen Wein gelten soll.“

Noch in diesem Jahr will die EU eine Lösung finden, so der Plan. Ob es tatsächlich so kommt, bleibt angesichts der bürokratischen Hürden abzuwarten. Bis dahin bleibt Roland Hobernik auf seinem entalkoholisierten Bio-Wein sitzen. Es sei denn, er verkauft ihn ohne die Bezeichnung „Bio“. Das aber sei nur eine Notlösung.

Roland Hobernik, Geschäftsführer Weinkellerei Weinkönig
„Es ist nämlich so, dass, um dies tun zu können, müssten wir alle unsere Bio-Weine, die schon entsprechend etikettiert worden sind, umetikettieren. Das ist damit verbunden, dass wir extra Arbeitskräfte einstellen müssten, um dies zu tun. Und das ist mit großem Aufwand und Kosten verbunden.“

Trotzdem hat sich Roland Hobernik dafür entschieden, einen Testlauf zu starten und einem Teil seiner Bio-Weine neue Etiketten zu verpassen. Denn ohne Bio-Siegel ist der Verkauf zulässig.