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Mordprozess nach tödlichem Raserunfall

Juni 19, 2023

Die Anklage lautet Mord: Nach einem tödlichen Unfall in Wiesbaden muss sich ein 25 Jahre alter Autofahrer seit heute vor Gericht verantworten. Er soll im Oktober vergangenen Jahres mit mehr als 130 Stundenkilometer durch die Innenstadt gerast sein und dabei mehrfach rote Ampeln missachtet haben. Unweit des Hauptbahnhofs krachte er an einer Kreuzung in ein anderes Fahrzeug. Dessen Fahrer kam bei dem Zusammenprall ums Leben.
Es ist ein emotionaler Prozessauftakt heute vor dem Wiesbadener Landgericht: Die Eltern und viele weitere Familienmitglieder des getöteten Autofahrers sind gekommen, um dem Mann in die Augen zu schauen, der ihren Verwandten auf dem Gewissen haben soll: Kouriakous B.
Laut Staatsanwaltschaft soll der 25-jährige Syrer, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, am Abend des 22. Oktober mit einem vollbesetzten Mercedes durch die Wiesbadener Innenstadt gerast sein. Kurz vor der BRITA-Arena dann die Katastrophe: Mit voller Wucht kracht der Wagen in das Fahrzeug eines 30-Jährigen.
Marc Lingelbach, Staatsanwaltschaft Wiesbaden
„Der Geschädigte wurde in Folge des Zusammenstoßes aus seinem Fahrzeug herausgeschleudert und starb einen Tag nach dem Unfallgeschehen in Folge seiner schweren Verletzungen. Das Fahrzeug des Angeklagten prallte nach dem Zusammenstoß gegen eine Straßenlaterne und überschlug sich. Die vier weiteren Fahrzeuginsassen aus dem Mercedes, darunter auch ein siebenjähriger Junge, wurden teils erheblich verletzt.“
Laut Gutachten war der Angeklagte dabei mit bis zu 132 Stundenkilometern unterwegs. In der Nähe des Hauptbahnhofs raste er demnach über mehrere Kreuzungen, obwohl die Ampel für ihn Rot zeigte. Weil er bei seiner Irrfahrt den Tod anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf genommen habe, lautet die Anklage auf Mord.
Marc Lingelbach, Staatsanwaltschaft Wiesbaden
„Darüber hinaus gehen wir derzeit vom Vorliegen zweier Mordmerkmale aus: Es ist zum einen in Folge der Arg- und Wehrlosigkeit des Geschädigten das Mordmerkmal der Heimtücke. Sowie als weiteres Mordmerkmal das gemeingefährliche Mittel. Da es nach unserer Auffassung für den Angeklagten weder vorhersehbar noch beherrschbar war, wie viele Personen durch sein Handeln zu Tode kommen würden.“
Die Familie des getöteten Autofahrers tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Die Verhandlung muss heute mehrfach unterbrochen werden, weil Angehörige bei der Schilderung des Unfallhergangs und der Verletzungen des Opfers in Tränen ausbrechen.
Nach Verlesung der Anklage entschuldigt sich der Angeklagte bei den Angehörigen: Es tue ihm alles sehr Leid. Es sei nicht seine Absicht gewesen, jemanden zu verletzen oder gar zu töten. Für den Prozess sind zunächst 13 weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll dann im September fallen.
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