Prozess wegen Mordes an 14-jähriger Ayleen
Der Tod der 14-jährigen Schülerin Ayleen erschütterte im vergangenen Sommer Menschen in ganz Deutschland. Vor dem Landgericht Gießen muss sich ab heute ein 30-jähriger Mann wegen Mordes an dem Mädchen verantworten. Der Angeklagte wurde bereits als Jugendlicher wegen eines versuchten Sexualdelikts verurteilt. Und auch der Mord an Ayleen soll sexuell motiviert gewesen sein.
Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger und die Beschaffung kinderpornografischer Inhalte. So lauten die schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Gießen gegen Jan P.. Der 30-Jährige soll Ayleen am 21. Juli 2022 mit seinem Auto im südbadischen Gottenheim abgeholt und sie später in ein Waldgebiet nahe Langgöns im Landkreis Gießen umgebracht haben. Anschließend soll er die Leiche der 14-Jährigen im Teufelsee im Wetteraukreis versenkt haben. Der Tat vorausgegangen waren laut Staatsanwaltsschaft tausende von Chatachrichten auf sozialen Netzwerken. Mit diesen habe Jan P. Ayleen über drei Monate hinweg genötigt und Fotos mit sexuellen Inhalten von ihr erpresst.
Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen
„Wir haben es hier mit dem Phänomen des sogenanne Cybergrooming zu tun. Also das ist eine sexuelle Annäherung über das Internet. Dieses Kommunikationsverhalten ist insbesondere dadurch, dass der Angeklagte immer mehr Druck auf dieses junge Mädchen ausgeübt hat. Was sich dann zu einem Teufelskreis entwickelt hat, also zu einer Abwärtsspirale, die dann letztendlich zu dem tatsächlichen Treffen geführt hat und dann auch zur Tötung des Mädchens.“
Die Tötung von Ayleen gesteht Jan P. heute. Nicht aber die Vorwürfe des Mordes und der versuchten Vergewaltigung. Der Deutsche beschreibt sich vielmehr selbst als Opfer, das als Kind jahrelang von Bekannten seiner Mutter missbraucht worden sei. Und auch von den Ereignissen vor der Tat zeichnet der Angeklagte sein ganz eigenes Bild.
Julian Beimel, Reporter
„Auf der Autofahrt zum Tatort im hessischen Langgöns habe Ayleen seine Nähe gesucht, ihren Kopf auf seiner Schulter abgelegt. Laut Jan P. hätten sich die beiden sogar über Zukunftspläne ausgetauscht. Dabei sei es dann aber zu Meinungsverschiedenheiten gekommen. Unter anderem weil Ayleen Nacktfotos von sich selbst auch an andere Personen geschickt habe. Dann sei der Streit eskaliert und er habe sie getötet.“
Durch den Einsatz von 50 Polizeikräften, Tauchern und Drohnen wurde die Leiche der Schülerin acht Tage nach der Vermisstenmeldung im Teufelsee entdeckt. Dabei geholfen habe laut Staatsanwaltschaft vor allem die Erhebung von Funkzellendaten. So konnten die Ermittler in kürzester Zeit ein präzises Bewegungsprofil von Jan P. erstellen.
Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen
„Das Problem, was wir Ermittler immer haben, ist, dass Funkzellendaten immer nur wenige Tage gespeichert werden. Wenn die Kollegen aus Freiburg nicht so schnell gehandelt hätten und den Vermisstenfall nicht von Anfang an ernst genommen hätten, dann wären wir an diese Funkzellendaten nicht rangekommen. Und dann wären wir, das ist jedenfalls meine Prognose, zeitnah auch nicht auf den Tatverdächtigen gekommen und schon gar nicht hätten wir den Leichnam gefunden.“
Jan P. wurde bereits 2007, im Alter von 14 Jahren, wegen eines versuchten Sexualdelikts an einer Elfjährigen verurteilt. Er verbrachte mehrere Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus und stand noch bis sechs Monate vor Ayleens Tod unter Führungsaufsicht, die dann aber auslief.
Die Staatsanwaltschaft sieht aber kein Versäumnis seitens der Behörden. Ihrer Ansicht nach hätte auch eine Verlängerung der Führungsaufsicht diese Tat nicht verhindern können. Im Falle einer Verurteilung droht Jan P. eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Henner Maaß, Verteidiger
„Es stehen im Raum Vorwürfe, die zu lebenslang, zur Annahme der besonders schweren Schuld und zur Sicherungsverwahrung führen können. Und wenn eines dieser Elemente zu Fall gebracht werden könnte, wäre das in diesem Verfahren schon ein Erfolg.“
Die Eltern des Opfers waren beim heutigen Prozessauftakt nicht anwesend. Die Staatsanwaltschaft rechnet aber mit einer Zeugenaussage der Mutter von Ayleen, im Laufe des Prozesses.
Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger und die Beschaffung kinderpornografischer Inhalte. So lauten die schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Gießen gegen Jan P.. Der 30-Jährige soll Ayleen am 21. Juli 2022 mit seinem Auto im südbadischen Gottenheim abgeholt und sie später in ein Waldgebiet nahe Langgöns im Landkreis Gießen umgebracht haben. Anschließend soll er die Leiche der 14-Jährigen im Teufelsee im Wetteraukreis versenkt haben. Der Tat vorausgegangen waren laut Staatsanwaltsschaft tausende von Chatachrichten auf sozialen Netzwerken. Mit diesen habe Jan P. Ayleen über drei Monate hinweg genötigt und Fotos mit sexuellen Inhalten von ihr erpresst.
Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen
„Wir haben es hier mit dem Phänomen des sogenanne Cybergrooming zu tun. Also das ist eine sexuelle Annäherung über das Internet. Dieses Kommunikationsverhalten ist insbesondere dadurch, dass der Angeklagte immer mehr Druck auf dieses junge Mädchen ausgeübt hat. Was sich dann zu einem Teufelskreis entwickelt hat, also zu einer Abwärtsspirale, die dann letztendlich zu dem tatsächlichen Treffen geführt hat und dann auch zur Tötung des Mädchens.“
Die Tötung von Ayleen gesteht Jan P. heute. Nicht aber die Vorwürfe des Mordes und der versuchten Vergewaltigung. Der Deutsche beschreibt sich vielmehr selbst als Opfer, das als Kind jahrelang von Bekannten seiner Mutter missbraucht worden sei. Und auch von den Ereignissen vor der Tat zeichnet der Angeklagte sein ganz eigenes Bild.
Julian Beimel, Reporter
„Auf der Autofahrt zum Tatort im hessischen Langgöns habe Ayleen seine Nähe gesucht, ihren Kopf auf seiner Schulter abgelegt. Laut Jan P. hätten sich die beiden sogar über Zukunftspläne ausgetauscht. Dabei sei es dann aber zu Meinungsverschiedenheiten gekommen. Unter anderem weil Ayleen Nacktfotos von sich selbst auch an andere Personen geschickt habe. Dann sei der Streit eskaliert und er habe sie getötet.“
Durch den Einsatz von 50 Polizeikräften, Tauchern und Drohnen wurde die Leiche der Schülerin acht Tage nach der Vermisstenmeldung im Teufelsee entdeckt. Dabei geholfen habe laut Staatsanwaltschaft vor allem die Erhebung von Funkzellendaten. So konnten die Ermittler in kürzester Zeit ein präzises Bewegungsprofil von Jan P. erstellen.
Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen
„Das Problem, was wir Ermittler immer haben, ist, dass Funkzellendaten immer nur wenige Tage gespeichert werden. Wenn die Kollegen aus Freiburg nicht so schnell gehandelt hätten und den Vermisstenfall nicht von Anfang an ernst genommen hätten, dann wären wir an diese Funkzellendaten nicht rangekommen. Und dann wären wir, das ist jedenfalls meine Prognose, zeitnah auch nicht auf den Tatverdächtigen gekommen und schon gar nicht hätten wir den Leichnam gefunden.“
Jan P. wurde bereits 2007, im Alter von 14 Jahren, wegen eines versuchten Sexualdelikts an einer Elfjährigen verurteilt. Er verbrachte mehrere Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus und stand noch bis sechs Monate vor Ayleens Tod unter Führungsaufsicht, die dann aber auslief.
Die Staatsanwaltschaft sieht aber kein Versäumnis seitens der Behörden. Ihrer Ansicht nach hätte auch eine Verlängerung der Führungsaufsicht diese Tat nicht verhindern können. Im Falle einer Verurteilung droht Jan P. eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Henner Maaß, Verteidiger
„Es stehen im Raum Vorwürfe, die zu lebenslang, zur Annahme der besonders schweren Schuld und zur Sicherungsverwahrung führen können. Und wenn eines dieser Elemente zu Fall gebracht werden könnte, wäre das in diesem Verfahren schon ein Erfolg.“
Die Eltern des Opfers waren beim heutigen Prozessauftakt nicht anwesend. Die Staatsanwaltschaft rechnet aber mit einer Zeugenaussage der Mutter von Ayleen, im Laufe des Prozesses.









