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Bundeswehrsoldat wegen Mordes angeklagt

Juni 6, 2023

Ab heute muss sich ein junger Mann  vor dem Koblenzer Landgericht verantworten, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin getötet haben soll. Das prekäre; zum Zeitpunkt des Mordes im Dezember letzten Jahres soll der Mann als Soldat bei der Bundeswehr gedient haben.

Marvin K., 32 Jahre alt und ehemaliger Bundeswehrsoldat. Es ist ein grausamer Mord, den die Staatsanwaltschaft dem Mann aus Brechen vorwirft.
Der Angeklagte soll mit seiner Ex-Freundin in seinem Auto auf einen Pendlerparkplatz in Neuhäusel im Westerwaldkreis gefahren sein. Dort sei es zum Streit gekommen. Der Angeklagte habe dann unvermittelt etliche Male mit einem Messer auf die 21-jährige Frau eingestochen. Unter anderem ins Gesicht und den Hals. Das Opfer lebt noch einige Minuten, dann verblutet es. Marvin K. soll dann mit der Toten auf den Beifahrersitz ziellos durch die Gegend gefahren sein. Dabei soll er harten Alkohol getrunken haben. Auf der Autobahn 3 habe er zunächst absichtlich ein Auto gerammt, dann sei er bei Dierdorf in eine Leitplanke gefahren. Später werden 1,75 Promille Alkohol im Blut festgestellt.
Maike Dickhaus, Reporterin: „Heute sagen vor Gericht mehrere Zeugen aus, die als Ersthelfer an der Unfallstelle ankommen. Sie alle schildern, dass der Fahrer stark alkoholisiert und abwesend gewirkt habe. Er habe nicht viel gesagt; außer, dass sie tot sei, es sich erledigt habe. Später sei er dann noch aggressiv geworden und habe die Heckscheibe des Fahrzeugs eingeschlagen. Heute vor Gericht wirkt Marvin K. unemotional. Außer bei der Verlesung der Anklage. Da verbirgt er kurz sein Gesicht. So als sei es ihm unangenehm.“ (30)
Das Motiv für den Mord; Marvin K. soll das Ende der Liebesbeziehung nicht akzeptiert haben. Die Staatsanwaltschaft sieht gleich mehrere Mordmerkmale als erfüllt an. Das der niedrigen Beweggründen, der Heimtücke und der Grausamkeit.
Julia Mittler, Staatsanwaltschaft Koblenz: „Die Grausamkeit haben wir angenommen, insbesondere wegen der Tatbegehung. Wie im Anklagesatz ja niedergelegt hat der Angeklagte 23 Mal auf das Opfer eingestochen. Dabei insbesondere auf Kopf, Hals, Schultern, Brust und Rücken. Und insofern sehen wir da die grausame Begehungsweise, insbesondere in den Leiden, die das Opfer da noch erdulden musste, als gegeben an.“ (25)
Marvin K. äußert sich heute vor Gericht nicht zu den Vorwürfen, verteidigt sich schweigend. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

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