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Mord im Wohnwagen

März 29, 2023

In Frankfurt steht seit heute ein 38 Jahre alter Marokkaner vor Gericht, dem vorgeworfen wird, eine 40-jährige Frau in Frankfurt getötet zu haben. Der Fall hatte sich bereits im Dezember 2021 ereignet – jetzt, fast eineinhalb Jahre später, startet der Prozess.
Mord in Verdeckungsabsicht – das wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Said M. vor.
Er soll im Dezember 2021 eine Frau in einem Wohnwagen in der Nähe des Frankfurter Ostbahnhofes erst vergewaltigt und anschließend mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen haben. Die Anklage geht von 27 heftigen Schlägen aus. Die Frau, eine 40 Jahre alte Kroatin, soll sich so sehr gewehrt haben, dass ihre Fingernägel teilweise abbrechen.
Miriam Haßbecker, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Es gab umfangreiche Durchsuchungen. Die Tatwaffe ist nicht geklärt. Wir gehen davon aus, dass es entweder ein Werkzeug war, wie ein Hammer oder eben auch ein weniger geformter Gegenstand, nämlich ein Stein. Wirklich sicher ist es nicht und muss eben auch, wie in diesem Fall, vieles durch Sachverständige hier versucht werden zu erhellen und zu klären.“
Die Frau war unverschuldet in die Obdachlosigkeit abgerutscht, hatte den leerstehenden Wohnwagen als Schlafplatz genutzt.
Die Leiche der Kroatin wird erst Wochen nach der Tat zufällig von einem Passanten gefunden. Die Obduktion ergibt, dass sie an einem offenen Schädelhirntrauma starb.
DNA-Spuren am Körper der Toten führen schließlich zum Angeklagten. Die Polizei kann Said M. rund zwei Monate nach der Tat in einer Obdachlosenunterkunft im Frankfurter Ostend festnehmen. Seitdem sitzt der Mann, der mehrfach vorbestraft ist, in Untersuchungshaft.
Maike Dickhaus, Reporterin
„Es ist schwer heute einen Eindruck vom Angeklagten zu gewinnen, denn insgesamt dauert die Verhandlung nur wenige Minuten. Während der Anklageverlesung hört Said M. aufmerksam zu, zeigt jedoch keine große Gefühlsreaktion. Und auch ansonsten verhält er sich unauffällig. Und entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung entscheidet sich der Angeklagte heute zu schweigen und nicht zur Tat auszusagen. Während seiner Zeit in Untersuchungshaft allerdings soll er den Mord schon mit den Worten ‚Ich habe sie getötet. Scheiß Alkohol.‘ gestanden haben.“
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Mord – das Mordmerkmal: Verdeckungsabsicht.
Miriam Haßbecker, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht sagt, man tötet um eine andere Straftat – in diesem Fall wäre es eben die Vergewaltigung – zu verdecken, um eben nicht offenbar werden zu lassen, was man getan hat, die Frau vergewaltigt hat. Dass die einen nicht sozusagen bei der Polizei dieser Straftat anzeigen und überführen kann. Dazu, so glaubt die Staatsanwaltschaft, ist hier der Mord geschehen.“
Es dürfte ein schwieriger Indizienprozess werden, denn direkte Tatzeugen gibt es nicht und der Angeklagte schweigt. Zunächst sind sieben weitere Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt. Bei einer Verurteilung droht Said. M eine lebenslange Haftstrafe.
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