Landesrechnungshof sieht Probleme bei Staatsausgaben
Der heute veröffentlichte Bericht des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz sorgt für Aufregung. Als oberstes Kontrollorgan der Finanzbehörde kritisiert der Rechnungshof die Bezüge einiger Präsidenten und Kanzler an rheinland-pfälzischen Hochschulen. Die Rede ist von einem unangemessenen Gehaltsgefüge, bei dem gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen missachtet wurden.
Kassieren Präsidiumsmitglieder rheinland-pfälzischer Universitäten mehr Geld als ihnen zusteht? Das zumindest kritisiert der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz.
Jörg Berres, Präsident Rechnungshof Rheinland-Pfalz
„Die Gesamtbezüge der Hochschulpräsidien ist seit der letzten Besoldungreform enorm angestiegen. Und wir haben festgestellt, dass das Besoldungsgefüge nicht mehr transparent und angemessen ist.“
Von April 2020 bis April 2022 wurden insgesamt 54 Beamte aus elf Hochschulen überprüft. Und auch wenn der Rechnungshof für sich behalten will, um wen es sich genau handelt – in mehreren Fällen seien gesetzlich festgelegte Gehaltsobergrenzen von rund 14.000 Euro Grundgehalt überschritten worden. Mit zuständig für die Gewährung solcher Sonderbezüge, die das Grundgehalt ergänzen, ist das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Hier sieht man die Besoldungshöhe der Präsidiumsmitglieder als gesetzeskonform und als notwendige Maßnahme, um Rheinland-Pfalz als Wissenschaftsstandort zu stärken.
Clemens Hoch, SPD, Wissenschaftsminister
„Wir wollen exzellente Wissenschaft in Rheinland-Pfalz. Und zu was das führt haben wir ja auch dank des Impfstoffs aus Mainz gesehen. Und dann müssen wir natürlich auch Gehälter zahlen an Spitzenforscher, wie sie in der privaten Wirtschaft gezahlt werden. Und das was wir unseren Uni-Präsidentinnen und Präsidenten zahlen, ist wettbewerbs- und leistungsabhängig, also mit variablen Vergütungen. Das ist eben anders als bei anderen Beamtinnen und Beamten.“
Das Wissenschaftsministerium verweist darauf, dass es mit allen Präsidiumsmitgliedern Zielvereinbarungen schließt. Werden diese vom jeweiligen Hochschul-Präsident erfüllt, erhielte dieser Bezüge über das Grundgehalt hinaus. Laut Rechnungshof sind diese Ziele aber meist viel zu unpräzise formuliert. Mehr noch:
Jörg Berres, Präsident Rechnungshof Rheinland-Pfalz
„In zwei Fällen wurde festgestellt, dass auch die variablen Bezüge gewährt worden sind für Tätigkeiten, die eigentlich Nebentätigkeiten zugeordnet waren. Und in einem Fall sogar wurden diese als Pensions-Ruhegehaltsfähig festgestellt.“
Mit anderen Worten: eine unzulässige Erhöhung der Pensionsansprüche. Daher fordert der Rechnungshof, dass bei allen Fällen die Rückzahlung unzulässig gewährter Leistungsbezüge geprüft wird.
Kassieren Präsidiumsmitglieder rheinland-pfälzischer Universitäten mehr Geld als ihnen zusteht? Das zumindest kritisiert der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz.
Jörg Berres, Präsident Rechnungshof Rheinland-Pfalz
„Die Gesamtbezüge der Hochschulpräsidien ist seit der letzten Besoldungreform enorm angestiegen. Und wir haben festgestellt, dass das Besoldungsgefüge nicht mehr transparent und angemessen ist.“
Von April 2020 bis April 2022 wurden insgesamt 54 Beamte aus elf Hochschulen überprüft. Und auch wenn der Rechnungshof für sich behalten will, um wen es sich genau handelt – in mehreren Fällen seien gesetzlich festgelegte Gehaltsobergrenzen von rund 14.000 Euro Grundgehalt überschritten worden. Mit zuständig für die Gewährung solcher Sonderbezüge, die das Grundgehalt ergänzen, ist das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Hier sieht man die Besoldungshöhe der Präsidiumsmitglieder als gesetzeskonform und als notwendige Maßnahme, um Rheinland-Pfalz als Wissenschaftsstandort zu stärken.
Clemens Hoch, SPD, Wissenschaftsminister
„Wir wollen exzellente Wissenschaft in Rheinland-Pfalz. Und zu was das führt haben wir ja auch dank des Impfstoffs aus Mainz gesehen. Und dann müssen wir natürlich auch Gehälter zahlen an Spitzenforscher, wie sie in der privaten Wirtschaft gezahlt werden. Und das was wir unseren Uni-Präsidentinnen und Präsidenten zahlen, ist wettbewerbs- und leistungsabhängig, also mit variablen Vergütungen. Das ist eben anders als bei anderen Beamtinnen und Beamten.“
Das Wissenschaftsministerium verweist darauf, dass es mit allen Präsidiumsmitgliedern Zielvereinbarungen schließt. Werden diese vom jeweiligen Hochschul-Präsident erfüllt, erhielte dieser Bezüge über das Grundgehalt hinaus. Laut Rechnungshof sind diese Ziele aber meist viel zu unpräzise formuliert. Mehr noch:
Jörg Berres, Präsident Rechnungshof Rheinland-Pfalz
„In zwei Fällen wurde festgestellt, dass auch die variablen Bezüge gewährt worden sind für Tätigkeiten, die eigentlich Nebentätigkeiten zugeordnet waren. Und in einem Fall sogar wurden diese als Pensions-Ruhegehaltsfähig festgestellt.“
Mit anderen Worten: eine unzulässige Erhöhung der Pensionsansprüche. Daher fordert der Rechnungshof, dass bei allen Fällen die Rückzahlung unzulässig gewährter Leistungsbezüge geprüft wird.









