Urteil in Frankfurt – Twitter muss illegale Tweets entfernen
Das Internet vergisst nie, heißt es im Volksmund. Wenn eine Verleumdung erst mal im weltweiten Netz kursiert, wird man sie nicht mehr so schnell los. Das Landgericht Frankfurt hat dem nun einen ersten Riegel vorgeschoben: Der Kurznachrichtendienst Twitter muss unwahre Inhalte löschen, wenn die von einem Betroffenen beanstandet werden.
Als die Frankfurter Richter heute vor die Öffentlichkeit treten, bleiben die Sitze der Twitter-Anwälte leer. Vielleicht ahnte der Konzern bereits, in welche Richtung das Urteil geht. Unterstellungen wie Sex mit Minderjährigen, Fremdgehen oder Antisemitismus verletzen die Privatsphäre. Genau mit diesen Verleumdungen sah sich Baden-Württembers Antisemitismusbeauftragter Michael Blume konfrontiert und hat vor dem Landgericht Frankfurt geklagt. Der 46-Jährige, hier links im Bild mit seinem Anwalt, wollte vor Gericht mehr Schutz für Twitter-Nutzer erreichen.
Carsten Praeg, Reporter
„Die vorsitzende Richterin betont, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Betroffene von falschen oder ehrverletzenden Äußerungen können von Twitter verlangen, dass diese Tweets gelöscht werden. Sonst droht eine Strafe von 250.000 € oder sechs Monate Ordnungshaft für die zuständigen Manager. Für Twitter bedeutet das künftig einen erheblich größeren Aufwand, sein Umgang mit rechtswidrigen Inhalten war dem Frankfurter Landgericht zu nachlässig.“
Zwar muss Twitter nicht von vornherein alle Inhalte kontrollieren. Aber es ist nicht damit getan, wenn der Kurznachrichtendienst nur einem beanstandeten Tweet nachgeht.
Isabel Jahn, Pressesprecherin Landgericht Frankfurt
„Für die Praxis wird die Entscheidung bedeuten, dass Twitter dann, wenn es einen konkreten Hinweis auf eine Rechtsverletzung auf seiner Plattform erhält, nicht nur diese einzelne Äußerung entfernen muss. Sondern dann auch prüfen muss, ob andere Kommentare, die inhaltlich das gleiche sagen, noch vorhanden sind. Und die muss Twitter dann entfernen. Insoweit muss es sein Netzwerk auch überprüfen.“
Seit der Unternehmer Elon Musk Twitter übernommen hat, wird das Unternehmen in Europa zunehmend kritisch beäugt. Insbesondere die deutschen Regeln gegen Hassrede und Fake News im Internet gehören zu den strengsten in der EU. Das Frankfurter Urteil kann aber noch angefochten werden. Dann würde der Prozess vor dem Oberlandesgericht weitergehen.
Als die Frankfurter Richter heute vor die Öffentlichkeit treten, bleiben die Sitze der Twitter-Anwälte leer. Vielleicht ahnte der Konzern bereits, in welche Richtung das Urteil geht. Unterstellungen wie Sex mit Minderjährigen, Fremdgehen oder Antisemitismus verletzen die Privatsphäre. Genau mit diesen Verleumdungen sah sich Baden-Württembers Antisemitismusbeauftragter Michael Blume konfrontiert und hat vor dem Landgericht Frankfurt geklagt. Der 46-Jährige, hier links im Bild mit seinem Anwalt, wollte vor Gericht mehr Schutz für Twitter-Nutzer erreichen.
Carsten Praeg, Reporter
„Die vorsitzende Richterin betont, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Betroffene von falschen oder ehrverletzenden Äußerungen können von Twitter verlangen, dass diese Tweets gelöscht werden. Sonst droht eine Strafe von 250.000 € oder sechs Monate Ordnungshaft für die zuständigen Manager. Für Twitter bedeutet das künftig einen erheblich größeren Aufwand, sein Umgang mit rechtswidrigen Inhalten war dem Frankfurter Landgericht zu nachlässig.“
Zwar muss Twitter nicht von vornherein alle Inhalte kontrollieren. Aber es ist nicht damit getan, wenn der Kurznachrichtendienst nur einem beanstandeten Tweet nachgeht.
Isabel Jahn, Pressesprecherin Landgericht Frankfurt
„Für die Praxis wird die Entscheidung bedeuten, dass Twitter dann, wenn es einen konkreten Hinweis auf eine Rechtsverletzung auf seiner Plattform erhält, nicht nur diese einzelne Äußerung entfernen muss. Sondern dann auch prüfen muss, ob andere Kommentare, die inhaltlich das gleiche sagen, noch vorhanden sind. Und die muss Twitter dann entfernen. Insoweit muss es sein Netzwerk auch überprüfen.“
Seit der Unternehmer Elon Musk Twitter übernommen hat, wird das Unternehmen in Europa zunehmend kritisch beäugt. Insbesondere die deutschen Regeln gegen Hassrede und Fake News im Internet gehören zu den strengsten in der EU. Das Frankfurter Urteil kann aber noch angefochten werden. Dann würde der Prozess vor dem Oberlandesgericht weitergehen.









