Haftstrafe für früheren Goldhändler
Mit üppigen Renditen wurden Anleger gelockt, nun stehen sie fast mit leeren Händen da. Anlagebetrug – so die Worte der Anklage am Landgericht Darmstadt. Dort stand der frühere Chef des insolventen Goldhändlers PIM vor Gericht. Nach 90 Prozesstagen ist endlich das Urteil gefallen.
Sechs Jahre und neun Monate Haft wegen schweren Betrugs und Geldwäsche – so lautet das Urteil gegen Mesut P. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Gründer und Geschäftsführer der Goldhandelsfirma PIM über Jahre hinweg ein Schneeballsystem betrieb. Denn er versprach Anlegern ihr Geld in physisches Gold zu investieren und traumhafte Renditen von bis zu zehn Prozent zu erwirtschaften. Doch tatsächlich benutzte er die Einzahlungen von neuen Kunden, um alten Kunden vermeintliche Gewinne auszuzahlen. Er sah sich zu diesem Schneeballsystem gezwungen, nachdem sein ursprüngliches Geschäftsmodell scheiterte, weil der Goldpreis nicht so schnell stieg wie erwartet.
Hanno Wilk, Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Darmstadt
„Der Angeklagte hatte vielleicht bei der Gründung der Gesellschaft keine kriminelle Energie, aber sein Verhalten, nachdem ihm bewusst war, dass das Geschäftsmodell gescheitert ist, zeigt doch ganz klar auch ein Ausnutzen staatlicher Strukturen, um sein Geschäftsmodell fortzuführen.“
Die Forderung der Staatsanwaltschaft: sieben Jahre und sechs Monate Haft. Die Verteidigung hatte dagegen auf fünf Jahre und neun Monate plädiert – weil ihr Mandant noch sehr lange an einen schnell steigenden Goldpreis geglaubt habe.
Stefanie Schott, Verteidigerin von Mesut P.
„Das Gericht hat es ja auch dargestellt: Es ist dann natürlich schwierig, wenn man einmal in die Situation reingeraten ist, die Notbremse zu ziehen und sofort den Absprung aus dem System zu schaffen.“
Der Gesamtschaden für die Anleger beträgt laut Gericht etwa 140 Millionen Euro. Im Laufe des Prozesses gab es auch immer wieder Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Denn die hatte nach Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten schon im Jahr 2017 Ermittlungen gegen die Firma PIM eingeleitet – der Zugriff erfolgt dann aber erst Ende 2019.
Hanno Wilk, Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Darmstadt
„Natürlich würden wir uns wünschen, wir hätten früher zugegriffen und insofern auch noch weitere Anleger vor einem Schaden schützen können. Das war allerdings aufgrund des komplexen Sachverhalts nicht möglich.“
Der Angeklagte hat die vergangenen drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Nach dem heutigen Urteil befindet er sich zunächst auf freiem Fuß – seine Reststrafe muss er erst ab dem kommenden Jahr absitzen.
Stefanie Schott, Verteidigerin
„Dass er jetzt erstmal frei kommt, war ihm sehr wichtig. Weil er natürlich aus dem Leben gerissen wurde und jetzt noch zumindest mit seiner Familie die anstehende Haft vorbereiten kann.“
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen zunächst noch prüfen, ob sie in Revision gehen.
Sechs Jahre und neun Monate Haft wegen schweren Betrugs und Geldwäsche – so lautet das Urteil gegen Mesut P. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Gründer und Geschäftsführer der Goldhandelsfirma PIM über Jahre hinweg ein Schneeballsystem betrieb. Denn er versprach Anlegern ihr Geld in physisches Gold zu investieren und traumhafte Renditen von bis zu zehn Prozent zu erwirtschaften. Doch tatsächlich benutzte er die Einzahlungen von neuen Kunden, um alten Kunden vermeintliche Gewinne auszuzahlen. Er sah sich zu diesem Schneeballsystem gezwungen, nachdem sein ursprüngliches Geschäftsmodell scheiterte, weil der Goldpreis nicht so schnell stieg wie erwartet.
Hanno Wilk, Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Darmstadt
„Der Angeklagte hatte vielleicht bei der Gründung der Gesellschaft keine kriminelle Energie, aber sein Verhalten, nachdem ihm bewusst war, dass das Geschäftsmodell gescheitert ist, zeigt doch ganz klar auch ein Ausnutzen staatlicher Strukturen, um sein Geschäftsmodell fortzuführen.“
Die Forderung der Staatsanwaltschaft: sieben Jahre und sechs Monate Haft. Die Verteidigung hatte dagegen auf fünf Jahre und neun Monate plädiert – weil ihr Mandant noch sehr lange an einen schnell steigenden Goldpreis geglaubt habe.
Stefanie Schott, Verteidigerin von Mesut P.
„Das Gericht hat es ja auch dargestellt: Es ist dann natürlich schwierig, wenn man einmal in die Situation reingeraten ist, die Notbremse zu ziehen und sofort den Absprung aus dem System zu schaffen.“
Der Gesamtschaden für die Anleger beträgt laut Gericht etwa 140 Millionen Euro. Im Laufe des Prozesses gab es auch immer wieder Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Denn die hatte nach Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten schon im Jahr 2017 Ermittlungen gegen die Firma PIM eingeleitet – der Zugriff erfolgt dann aber erst Ende 2019.
Hanno Wilk, Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Darmstadt
„Natürlich würden wir uns wünschen, wir hätten früher zugegriffen und insofern auch noch weitere Anleger vor einem Schaden schützen können. Das war allerdings aufgrund des komplexen Sachverhalts nicht möglich.“
Der Angeklagte hat die vergangenen drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Nach dem heutigen Urteil befindet er sich zunächst auf freiem Fuß – seine Reststrafe muss er erst ab dem kommenden Jahr absitzen.
Stefanie Schott, Verteidigerin
„Dass er jetzt erstmal frei kommt, war ihm sehr wichtig. Weil er natürlich aus dem Leben gerissen wurde und jetzt noch zumindest mit seiner Familie die anstehende Haft vorbereiten kann.“
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen zunächst noch prüfen, ob sie in Revision gehen.









