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Lebenslange Haft wegen Mord an Nachbarin

Dez. 8, 2022

Weil er im April dieses Jahres seine Nachbarin getötet und anschließend ihr Auto gestohlen haben soll, steht seit Oktober ein 22 Jahre alter Deutscher aus dem Mainzer Stadtteil Laubenheim vor dem Landgericht. Heute ist das Urteil gefallen.
Nach knapp zwei Monaten Prozess steht fest: Ronny R. hat seine Nachbarin aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat ermordet. So sehen es die Mainzer Richter und verurteilen den 22-Jährigen heute zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Ronny R. um 5 Uhr morgens in diesem Mehrparteienhaus in Laubenheim bei seiner Nachbarin Bettina K. klingelt. Diese öffnet dem Angeklagten die Tür. Dann knebelt Ronny R. sie und sticht im Badezimmer mindestens zehn Mal mit einem Klappmesser auf sie ein. Die Nachbarin verblutet.
Im Anschluss an die Tat stiehlt Ronny R. das Auto des Opfers. Das Motiv für den Mord: Der Verurteilte hatte das Auto gebraucht, um damit zu seiner Freundin nach Marburg zu fahren. Möglicherweise habe er das Auto auch zu Geld machen wollen.
Maike Dickhaus, Reporterin
„Die Prozessbeteiligten wollen sich heute nicht vor unserer Kamera äußern. Am Rande des Prozesses sagen mir die Verteidiger von Ronny R. aber, dass ihr Mandant das Urteil gefasst aufgenommen hat. Während der Urteilsbegründung des Richters wirkt Ronny R. allerdings sichtlich nervös. Immer wieder reibt er sich seine schweißnassen Hände, spielt an seinen Fingern herum und lässt seinen Blick durch den Gerichtssaal schweifen. Eine lebenslange Haftstrafe, das bedeutet für Ronny R. jetzt mindestens 15 Jahre Gefängnis.“
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die besondere Schwere der Schuld für den Angeklagten gefordert. Diese hätte eine vorzeitige Haftentlassung nach wenigstens 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Dieser Forderung folgte das Gericht allerdings nicht.
Es sei aber zweifelsfrei erwiesen, dass Ronny R. der Täter ist, so der vorsitzende Richter. Zahlreiche DNA-Spuren und Fingerabdrücke am Tatort hätten den jungen Mann überführt. Er sei außerdem voll schuldfähig und habe deshalb die Höchststrafe verdient.
Gegen das Urteil können die Prozessbeteiligten Revision einlegen. Ob sie gegen das Urteil vorgehen wollen, wird jetzt von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geprüft.