Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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Kampf gegen Kindesmissbrauch

Nov. 28, 2022

Über 20 Jahre lang soll ein früherer Lehrer in Nord- und Osthessen Kinder und Jugendliche zum Teil schwer sexuell missbraucht haben. Durch Hinweise aus den USA und Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts konnte der 47-Jährige gefasst und jetzt am Landgericht Fulda angeklagt werden. Einer von Dutzenden Ermittlungserfolgen, die auf das Konto der Einsatzgruppe FOKUS gehen. Die kämpft seit zwei Jahren gegen Kindesmissbrauch und hat heute Bilanz gezogen.
Taten, so schrecklich, dass wir sie uns kaum vorstellen können. Opfer, die ihr Leben lang darunter leiden. Hinter jedem Bild, jedem Video ein Kinderschicksal.
Kristin Friedl ist eine von über 300 Ermittlern der Einsatzgruppe FOKUS, die sich mit Fällen von Kinderpornographie und sexuellem Kindesmissbrauch beschäftigen. Aber sie ist auch Mutter.
Kristin Friedl, Ermittlerin
„Letztlich hat jeder von uns Familie, viele Kinder – also das sind zweifelsohne belastende Inhalte, die man da jeden Tag sich anschaut und wir sprechen über so gut wie jeden Tag anschaut. Dann müssen wir natürlich als Ermittler schauen, welche Fakten stehen uns denn zur Verfügung um den Tatverdächtigen auch identifizieren zu können.“
Über 3.000 Durchsuchungen und fast 50 Haftbefehle hat die Einsatzgruppe FOKUS, die erst vor 2 Jahren gegründet wurde, bereits veranlasst. Die Zahl der Strafanzeigen, die sich auf Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch beziehen, hat sich 2021 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.
Peter Becker, Leiter BAO FOKUS
„Ich glaube nicht, dass es tatsächlich mehr wird. Wir haben es geschafft, dass wir das Dunkelfeld ein Stück weit aufhellen. Und die enorm steigenden Fallzahlen sind einfach nur das Bild dafür, dass unsere Ermittlungsmethoden und Detektion besser geworden sind. Und jetzt brauchen wir eben das Instrumentarium, um nicht nur die Bilder im Netz zu detektieren, sondern auch tatsächlich die Täter dafür verfolgen zu können und dafür brauchen wir eine Speicherung der IP-Adressen.“
Der Leiter der Einsatzgruppe fordert, dass die IP-Adressen, mit denen sich Internetnutzer findet lassen, sechs Monate lang gespeichert werden können, denn diese seien für die Ermittler oft der einzige Ansatz.
Roman Poseck, CDU, Justizminister Hessen
„Und den müssen wir nutzen, um an die Täter ranzukommen. Die Erfolgsquote ist schon heute mit 75% relativ hoch. Wenn wir die Speichermöglichkeit von IP-Adressen hätten, wäre sie deutlich höher, wir rechnen dann mit einer Erfolgsquote von 90% und das müssen wir nutzen, das dürfen wir nicht ungeschehen lassen, deshalb kritisiere ich sehr stark, dass der Bundesjustizminister die Speicherung von IP-Adressen bislang blockiert.“
Der Bundesjustizminister arbeitet derzeit an einem Verfahren namens „Quick Freeze“. Damit werden Verbindungsdaten einzelner Internetnutzer gewissermaßen schockgefrostet, sobald ein Verdacht auf eine schwere Straftat  vorliegt. Doch damit lassen sich keine früheren Verbindungsdaten wiederherstellen.
Peter Beuth, CDU, Innenminister Hessen
„Es liegt im Moment daran, dass der Bund nicht ermöglicht, dass die Daten bei den Providern gespeichert werden, dass wir über einen längeren Zeitraum darauf zurückgreifen können. Der EuGH, also das Gericht auf europäischer Ebene, hat das ausdrücklich für zulässig erklärt, für diesen Bereich schwerster Kriminalität und wir erwarten von der Ampelregierung in Berlin, dass sie zügig dafür sorgt, dass wir diese widerlichste Form der Kriminalität besser bekämpfen können.“
Doch der grüne Koalitionspartner in Hessen zeigt sich vom Vorstoß der CDU-Minister irritiert. Beuth und Poseck sprechen beim Thema Vorratsdatenspeicherung nicht für die Landesregierung, sagt heute Grünen-Fraktionschef Mathias Wagner.
Die Abwägung zwischen Daten- und Opferschutz – die alte Debatte. Eine schnelle Einigung wäre wünschenswert – nicht nur für die Ermittler sondern auch für die Schwächsten in der Gesellschaft.

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Markus Appelmann, Moderator: Doch die hessische Justiz hat derzeit noch viele andere Herausforderungen zu bewältigen. Darüber wollen wir mit dem hessischen Justizminister Roman Poseck sprechen. Guten Tag, Herr Poseck!
Roman Poseck, CDU, Justizminister Hessen: Guten Tag.
Appelmann: Herr Poseck, in den vergangenen Monaten sind mutmaßliche Verbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil die Gerichtsverfahren zu lange dauerten. Was sagen Sie den mutmaßlichen Opfern?
Poseck: Das ist kein gutes Signal. Das ist gar keine Frage. Und für die Opfer ist das erst recht schlimm. Deshalb tun wir alles, um solche Fälle zu verhindern. Das ist eine Aufgabe, die die Richter trifft, auch die Präsidien, die die Geschäfte in den Gerichten verteilen. Aber das ist natürlich auch ein Handlungsauftrag an die Politik, die Gerichte angemessen auszustatten. Und da setzen wir in Hessen auch an der Doppelhaushalt 2023 / 2024 sieht 477 zusätzliche Stellen für die Justiz vor so viele wie noch nie in zwei Jahren zusätzlich.
Appelmann: Okay, 477 zusätzlichen Stellen. Kurze Nachfrage dazu: Wie schnell können die neuen Stellen besetzt werden?
Poseck: Also im nächsten Jahr wird es schon einen kräftigen Schub geben. Das heißt, die meisten der 477 zusätzlichen Stellen sind für das nächste Jahr vorgesehen. Ungefähr 380. Das heißt, es wird schon in einer relativ kurzen Zeit auch wirken. Aber richtig ist, der Haushalt muss in Kraft treten. Damit rechne ich zu Beginn des kommenden Jahres. Und dann müssen auch die Personen gefunden werden, die diese Stellen besetzen, denn allein die Stellen nützen uns nichts. Wir brauchen vor allen Dingen die Menschen.
Appelmann: Weiteres Thema: Sie wollen die Justiz im Bereich der Ordnungswidrigkeiten entlasten, die zum Beispiel im Straßenverkehr begangen werden. Wie soll das aussehen?
Poseck: Also, ich glaube, man muss beide Seiten sehen. Wir müssen auf der einen Seite mehr Personal schaffen, wir müssen aber auch auf der anderen Seite über Entlastungen in der Justiz nachdenken, damit sie sich auf die wirklich wesentlichen Bereiche im Rechtsstaat konzentrieren kann. Und deshalb setze ich beim Ordnungswidrigkeitenrecht an. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass bei geringen Bußgeldern nur noch schriftlich entschieden wird, auch der Aufwand für die Entscheidungen geringer ist. Und ich kann mir auch vorstellen, dass man den Betrag, bei dem man ins Rechtsmittel gehen kann, – der liegt im Moment bei 250  € – auf 500  € anhebt.
Appelmann: Weitere angedachte Entlastung: Sie wollen die Verfahrensregeln im Strafrecht ändern. Welche Verfahren soll das betreffen?
Poseck: Also ich kann mir zum Beispiel auch noch vorstellen, dass man das Strafbefehlsverfahren ausweitet. Das ist ein sehr effektives Verfahren, das vor allen Dingen auch bei geständigen Tätern in Frage kommt. Da braucht man nicht unbedingt eine Hauptverhandlung. Bislang kann ein Strafbefehl bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden. Ich kann mir vorstellen, und da arbeite ich auch gemeinsam mit anderen Ländern daran, dass man diesen Bereich auf bis zu zwei Jahre ausdehnt, aber natürlich immer nur bei Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Appelmann: In den vergangenen Wochen haben sich Klimaaktivisten an Straßen, Kunstwerken und zuletzt auf einem Flughafen festgeklebt. Warum gelingt es dem Rechtsstaat nicht, diese Aktivisten zu stoppen?
Poseck: Ich bin jedenfalls sehr dafür, dass der Rechtsstaat hier konsequent handelt. Der Klimaschutz ist ein überragend wichtiges Ziel. Aber was hier geschieht, das sind Straftaten, und darauf muss der Rechtsstaat reagieren. Wir stehen hier vielleicht noch etwas am Anfang, aber ich bin sicher, dass die Gerichte mehr und mehr auch darauf noch reagieren werden, dass es zu Verurteilungen kommen wird und dass schon auch die Handschrift der Justiz hier klar spürbar sein wird. Das Ganze darf nicht toleriert werden.
Appelmann: Kurze Schlussfrage: Brauchen wir bei solchen Straftaten härtere Strafen?
Poseck: Das kann ich mir vorstellen. Das habe ich auch in die Diskussion eingebracht. Das muss sorgfältig erwogen werden. Aber ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass man die Beschädigung von bedeutsamen Kulturgütern, also beispielsweise der Gemälde, strenger unter Strafe stellt. Auch der Bundesjustizminister denkt in diese Richtung. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass man massive Straßenblockaden, wie wir sie erlebt haben, einschließlich auch der Blockade von Rettungswegen, dass man auch dafür Strafverschärfungen vorsieht. Diese Diskussion sollten wir jedenfalls offen führen.
Appelmann: Er fordert in diesem Zusammenhang härtere Strafen – der hessische Justizminister Roman Poseck. Danke Ihnen.
Poseck: Vielen Dank für das Gespräch. Alles Gute!