Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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Verbraucherzentrale zur Gasumlage

Sep. 29, 2022

Immer mehr Unternehmen und Privathaushalte geraten durch die hohe Inflation in Schwierigkeiten. Das Statistische Bundesamt meldet heute, dass die Verbraucherpreise in Deutschland im September um 10% gestiegen sind. Um die Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung heute beschlossen, eine Gaspreisbremse einzuführen und dafür bis zu 200 Milliarden € aufzuwenden. Doch was heißt das jetzt für die Verbraucher?
Maike Dickhaus, Moderatorin: Darüber spreche ich jetzt mit Philipp Wendt von der Verbraucherzentrale Hessen. Guten Abend nach Frankfurt.
Philipp Wendt, Vorstand Verbraucherzentrale Hessen : Guten Abend.
Dickhaus: Herr Wendt, was bedeutet die Gaspreisbremse denn jetzt für die Verbraucher?
Wendt: Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie 200 Milliarden € zur Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen zur Verfügung stellt. Wie sich genau das gestalten wird, wissen wir noch nicht, weil auch bislang nur angekündigt worden ist, dass wir mal wieder eine Kommission einsetzen wird.
Dickhaus: Könnte es die Verbraucher denn aber finanziell entlasten?
Wendt: Natürlich erwarten wir, dass der Preis irgendwie unterhalb der tatsächlich aktuell bezahlten Preise gedeckelt wird. Da würde eine Entlastung herauskommen, in welcher konkreten Höhe das sein wird und wie das technisch umgesetzt werden wird, das wissen wir aber noch nicht.
Dickhaus: Ist damit denn die Gasumlage vom Tisch? Die sollte ja eigentlich übermorgen in Kraft treten.
Wendt: Also, die Bundesregierung hat auch hier angekündigt, dass man die Gasumlage zurücknehmen wird. Das Ganze ist ja in einer Rechtsverordnung geregelt, das kann die Bundesregierung also selber zurücknehmen, ohne dass sie das Parlament einschalten muss. Ob sie das natürlich bis zum 1. Oktober noch schaffen wird, das ist fraglich.
Dickhaus: Viele Verbraucher hatten ja bereits ein Schreiben von ihrem Energieunternehmen bekommen, dass aufgrund der Gasumlage die Preise erhöht werden. Wie müssen sich die Verbraucher denn jetzt verhalten oder müssen sie einfach die höheren Preise erst mal zahlen?
Wendt: Also diese Preiserhöhung ist eine Vereinbarung [unverständlich], die der Energieversorger einseitig treffen kann, die ist auch wenn die Bundesregierung die Gasumlage zurücknimmt, erst mal nicht mehr aus der Welt. Wir erwarten von den Energieversorgern, dass diese Erhöhungen jetzt zeitnah unmittelbar wieder zurückgenommen werden. Wenn das nicht der Fall ist, müssen sich die Verbraucher an ihren Energieversorger wenden. Wir werden das von der Verbraucherzentrale Hessen eng beobachten und hierfür, soweit es erforderlich ist, auch Musterschreiben zur Verfügung stellen.
Dickhaus: Dann kann man sich also an Sie wenden. Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Philipp Wendt von der Verbraucherzentrale Hessen.
Wendt: Sehr gerne. Guten Abend.