Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

Verbraucherzentrale Hessen verklagt Stromio

Feb. 14, 2022

Wer der den Stromanbieter wechseln will, der vergleicht zunächst mal die Preise. Und entscheidet sich am Ende wahrscheinlich für das günstigste Angebot. Genau das wurde mehr als 10.000 Kunden allein in Hessen wohl zum Verhängnis: Sie waren zum Billiganbieter Stromio gewechselt. Jetzt hat das Unternehmen zahlreiche Lieferverträge für günstigen Strom überraschend einfach beendet – und zwar rückwirkend.
Als Grund nennt der Anbieter die rasant steigenden Strompreise am europäischen Handelsmarkt. Für Kunden bedeutet das in der Regel, dass sie ihren Strom vorerst wieder vom Grundversorger erhalten – und das meist zu deutlich überhöhten Preisen.
„So nicht“, sagt da die Verbraucherzentrale Hessen und hat rechtliche Schritte gegen das Unternehmen Stromio angekündigt. Mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage wollen die Verbraucherschützer im Namen der Stromio-Kunden vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Kündigungen vorgehen
Makus Appelmann, Moderator: Ich spreche nun mit dem Chef der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt. Guten Tag!
Philipp Wendt, Vorstand Verbraucherzentrale Hessen: Guten Tag.
Appelmann: Wieso gehen Sie gegen Stromio vor?
Wendt: Stromio hat ja im vergangenen Jahr rechtswidrig rückwirkend eine große Zahl von Verträgen gekündigt oder aufgelöst und wir werden vor dem Oberlandesgericht feststellen lassen, dass ein Schadensersatzanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher besteht. Auch für Unternehmen gilt der Grundsatz, dass man sich an Verträge halten muss.
Appelmann: Was versprechen Sie sich von der Musterfeststellungsklage?
Wendt: Durch die Musterfeststellungsklage wird dem Grunde nach festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht. Und das erleichtert denen dann im Nachgang die Durchsetzung ihrer eigenen Rechte. Das ist dann gerichtlich festgestellt, dass der Anspruch besteht, und sie müssen ihn dann nur noch der Höhe nach beziffern gegenüber dem Anbieter.
Appelmann: Wenn es bei der Musterfeststellungsklage ein Urteil gibt, gilt das dann nur für die Kunden, die sich der Klage anschließen oder gilt es für alle betroffenen Stromio-Kunden?
Wendt: Nein, das Urteil gilt nur für diejenigen ehemaligen Kunden von Stromio, die sich in das Klageregister haben eintragen lassen. Der weitere Ablauf ist jetzt wie folgt: Sobald wir die Klage erhoben haben, prüft das Gericht die grundsätzliche Zulässigkeit und dann wird das Klageregister beim Bundesamt der Justiz eröffnet, und da müssen sich dann die Verbraucherinnen und Verbraucher ins Register eintragen lassen. Wir informieren über die nächsten Schritte.
Appelmann: Was raten Sie betroffenen Kunden – wie soll man sich jetzt verhalten?
Wendt: Im jetzigen Zeitpunkt ist es wichtig, dass man seine Unterlagen und die Zahlen dokumentiert, um später die Schadenshöhe berechnen zu können.Die Verbraucher sollten jetzt ihre Zählerstand dokumentieren, am besten ein Foto machen, ihre Vertragsunterlagen mit Stromio so ablegen, dass sie sie wiederfinden und auch die neuen Vertragsbedingungen dokumentieren, damit wir später unterstützen können, den Schadensersatzanspruch der Höhe nach zu berechnen.
Appelmann: Es gibt nicht nur beim Strom, sondern etwa auch beim Gas-Anbieter, die Ihren Kunden mit ähnlicher Begründung wie Stromio gekündigt haben. Kommt da vielleicht eine regelrechte Klagewelle auf uns zu?
Wendt: Ich bin sicher, dass es hier noch eine Vielzahl von Verfahren geben wird, eine große Zahl von Einzelklagen, aber möglicherweise wird auch eine weitere Verbraucherschutzorganisation hier eine Musterfeststellungsklage angehen. Auch den Gaskunden rate ich, ihre vertraglichen Unterlagen so zu dokumentieren, dass sie sich einer möglichen Klage anschließen können.
Appelmann: Danke für die Antworten und Tipps an Philipp Wendt, der Chef der Verbraucherzentrale Hessen. Wendt: Ich bin sicher, dass es hier noch eine Vielzahl von Verfahren geben wird, eine große Zahl von Einzelklagen, aber möglicherweise wird auch eine weitere Verbraucherschutzorganisation hier eine Musterfeststellungsklage angehen. Auch den Gaskunden rate ich, ihre vertraglichen Unterlagen so zu dokumentieren, dass sie sich einer möglichen Klage anschließen können.
Wendt: Ich danke Ihnen sehr.