Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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Kein Lohn für Ungeimpfte in Quarantäne – im Interview Prof. Peter Wedde

Nov. 1, 2021

Was in Rheinland-Pfalz schon seit Anfang Oktober gilt, gilt ab heute auch in Hessen. Wer als Ungeimpfter von einem Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr. Begründet wird die Entscheidung damit, dass sich inzwischen jeder Erwachsene gegen Corona impfen lassen konnte. Wer ungeimpft Kontaktperson eines Infizierten werde oder aus einem Risikogebiet zurückkehre, sei für die Folgen selbst verantwortlich. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben allerdings weiterhin Ungeimpfte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder die selbst an Corona erkranken.
Eva Dieterle, Moderatorin: Und darüber sprechen wir jetzt mit Peter Wedde. Er ist Professor für Arbeitsrecht an der Frankfurt University of Applied Sciences. Guten Tag!
Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht: Schönen guten Tag.
Eva Dieterle: Herr Professor Wedde, ab heute bekommen ungeimpfte Kontaktpersonen in Hessen, die in Quarantäne müssen, keine Lohnfortzahlung mehr. Halten Sie das denn grundsätzlich für rechtlich in Ordnung?
Prof. Peter Wedde: Ja, man muss man erst mal sagen, es ist ja gar keine Lohnfortzahlung, es ist eine staatliche Ersatzleistung, das wird immer so ein bisschen verklausuliert. Und natürlich kann der Gesetzgeber oder der Staat sagen, wir zahlen in diesen Situationen nicht mehr, von daher ist das erst mal schon in Ordnung. Schwierig ist bloß eher die Art, wie es gemacht wird.
Eva Dieterle: Könnte es in diesem Zusammenhang nicht passieren, dass der Arbeitgeber über Umwege an Informationen über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers kommt, die ihn eigentlich gar nichts angehen?
Prof. Peter Wedde: Das genau ist das Problem. Arbeitgeber bekommen nur ganz ausnahmsweise Informationen über Gesundheit, nämlich wenn jemand arbeitsunfähig ist. Dann kriegen sie gesagt, der ist krank, der kann nicht kommen. Jetzt fragen Arbeitgeber mehr nach, erfahren zum einen geimpft oder genesen. Das sind ja auch Gesundheitsinformationen. Und bekommen dann möglicherweise auch noch ein Attest von einem Facharzt, wo draufsteht, der kann sich nicht impfen lassen. Mehr wird da auch nicht draufstehen. Das ist natürlich kritisch. Wenn man drüber nachdenkt, dass es schon so erste Informationen gibt, dass Arbeitgeber Angst vor Long-Covid-Erkrankungen haben, die dann später kommen oder auch erfahren können, da kann sich einer nicht impfen lassen wegen der Immunschwäche. Das sind alles Informationen, die den Arbeitgeber eigentlich nichts angehen, die eigentlich der Gesetzgeber oder die Gesundheitsämter, die dann Zahlen brauchen, aber nicht den Arbeitgeber. Und da hat der Gesetzgeber das Risiko jetzt auf Arbeitgeber und Beschäftigte verlagert, dass da neue Informationen bekannt werden und das ist ein großes Problem an dieser Sache.
Eva Dieterle: Besteht nicht auch die Gefahr, dass Arbeitnehmer, die ungeimpfte Kontaktpersonen sind, ihre Quarantäne-Anordnung einfach ignorieren und weiter zur Arbeit gehen? Oder sich aus einem anderen Grund einfach krankschreiben lassen, um weiter Lohn zu bekommen?
Prof. Peter Wedde: Die Quarantäne-Anordnung eines Gesundheitsamt zu ignorieren ist ein bisschen schwierig. Ich glaueb, das ist sogar ein Bußgeld-Tatbestand, das wird niemand machen. Aber ich glaube eher, dass Beschäftigte, die so ein bisschen Sorge haben, ich könnte eine Corona Infektion-haben, dann zum Arzt gehen, möglicherweise auch nur digital und sagen ich habe eine Erkältung und es kratzt im Hals, so typische Erkältungssymptome. Und sich dann krankschreiben lassen, um nicht aufzudecken, dass sie möglicherweise Corona haben. Das führt zu einer höheren Dunkelziffer und ist ja genau das Gegenteil von dem, was gewollt war, nämlich besserer Quarantäne-Schutz oder Gesundheitsvorsorge. Und das sehe ich als großes Problem an, dass Arbeitnehmer diese Möglichkeit nutzen werden, die ganz gegen den Sinn dieser Regelung ist.
Eva Dieterle: Herr Professor, vielen Dank für das Interview.
Prof. Peter Wedde: Sehr gern.